RIDE KTM - FEEL KTM

AGB

OFFROAD ADVENTURE TOURS GMBH

  

1. HAFTUNGSVERZICHT:

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Offroad Adventure Tours GmbH (im Folgenden OAT) erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr!
Für Sach- und Personenschäden, die ein Teilnehmer durch OAT, OAT Mitarbeiter, durch andere Teilnehmer, oder durch Dritte erleidet, ist die Haftung auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Jeder Teilnehmer haftet für durch ihn verursachte Sach- und Personenschäden ebenfalls nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Jeder Teilnehmer erklärt sich durch die Abgabe seiner Anmeldung ausdrücklich mit diesen allgemeinen OAT Teilnahmebedingungen
einverstanden!

 

2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN:

Den Anweisungen der Mitarbeiter von OAT und des Streckenbetreibers ist stets Folge zu leisten.
Die Teilnahme an den Fahrerbesprechungen ist für jeden Teilnehmer absolut verpflichtend. Teilnehmern, die nicht an der Fahrerbesprechung
teilgenommen haben, kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden, ohne dass sich hieraus Ansprüche auf Erstattung oder Ermäßigung
des Teilnahmebeitrags ergeben OAT übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.
Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot.
Jeder Teilnehmer muss eine auch am Veranstaltungsort gültige Krankenversicherung haben.
Der Abschluss entsprechender Versicherungen, wie einer Storno- und einer Reiserückholversicherung, wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.

 

3. SCHUTZBEKLEIDUNG:

Auf allen Veranstaltungen ist rennstreckentaugliche Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben!
Lederkombi (einteilig oder zweiteilig mit Verbindungsreißverschluss) mit Protektoren Integralhelm, Motorradstiefel, Lederhandschuhe Rückenprotektor
Genügt die Bekleidung eines Teilnehmers diesen Anforderungen nicht, so behält sich OAT das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung
auszuschließen, bis diesen Anforderungen genügende Schutzbekleidung vorgewiesen werden kann. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des
Teilnahmebeitrags ergibt sich hieraus nicht!

 

4. TECHNISCHE BESTIMMUNGEN:

Das Motorrad muss für den Rennstreckeneinsatz geeignet sein und sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden!
Folgende Punkte sind auf allen Veranstaltungen verbindlich vorgeschrieben: Blinker und Spiegel müssen abmontiert werden Scheinwerfer und
Rück-/Bremslicht müssen großflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden evtl. Lautstärkebegrenzungen sind einzuhalten.
Bei Veranstaltungen, bei denen Rennen angeboten werden sind außerdem folgende Punkte verbindlich vorgeschrieben:
Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar auf dem Motorrad anzubringen.
Ölablassschraube muss mit Draht gesichert werden, Reines Wasser (kein Frostschutzmittel) im Kühlsystem.
Die o.a. technischen Bestimmungen sind absolut verbindlich und von jedem Teilnehmer einzuhalten. Werden die Bestimmungen nicht eingehalten, behält
sich OAT das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen, bis den technischen Bedingungen entsprochen wird.
Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich hieraus nicht!

 

5. VERHALTENSHINWEISE

Generell gilt:
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet.
In Fahrerlager und Boxengasse ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. OAT ist bemüht das Training in unterschiedlichen Fahrkönnen -Gruppen (Anfänger,
Fortgeschrittene, Experts) abzuhalten. Die Gruppeneinteilung basiert ausschließlich auf Selbsteinschätzung des Teilnehmers. Bei einer offensichtlichen
Fehleinschätzung eines Teilnehmers behält sich OAT das Recht vor, einen Teilnehmer während der Veranstaltung aus Gründen der Sicherheit in eine für
Ihn passende Gruppe zu versetzen. Im Training können unterschiedlich schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht geboten.
Flaggensignale sind in jedem Fall zu beachten Anhalten auf der Strecke – aus welchem Grund auch immer - ist strengstens untersagt.
Fällt ein Teilnehmer durch sein Verhalten negativ auf, behält sich OAT vor, den Teilnehmer - auch ohne vorherige Verwarnung - von der Veranstaltung
auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich hieraus nicht!

 

6. ANMELDUNG UND BEZAHLUNG:

Eine Anmeldung gilt als verbindlich, wenn sie online oder schriftlich erfolgt und von OAT online oder schriftlich bestätigt wurde.
Mündliche Absprachen und Zusagen haben keine Gültigkeit.
Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie evtl. gebuchte Zusatzleistungen
fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebeitrag sowie die Kosten für evtl. gebuchte Zusatzleistungen sind unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zur
Zahlung fällig.

 

6.1 ZAHLUNGSARTEN:

Überweisung: Der Teilnehmer überweist unaufgefordert den fälligen Teilnahmebeitrag sowie die Kosten für evtl. gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht auf
eines der Konten von OAT. Kreditkarte: Der Teilnehmer bezahlt die Gebühr mit VISA oder MASTERCARD. Das Online-Formular muss hierfür mit allen
wichtigen und notwendigen Kreditkarteninformationen ausgefüllt werden. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte wird der Totalbetrag bei Rechnungsausstellung
abgebucht. Eventuell anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Kreditkarteninhabers.

 

6.2 STORNOREGELUNG:

Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich (per Email, Fax oder Brief) erfolgen.
Zeitpunkt der Stornierung und Stornokosten:
Die Stornogebühr beträgt 20% des Rechnungsbetrages inkl. Zusatzkosten wenn die Stornierung mehr als 8 Wochen vor dem Termin bei OAT eintrifft.
Die Stornogebühr beträgt 50% des Rechnungsbetrages inkl. Zusatzkosten wenn die Stornierung mehr als 2 Wochen vor dem Termin bei OAT eintrifft.
Die Stornogebühr beträgt 100% des Rechnungsbetrages inkl. Zusatzkosten wenn die Stornierung genau oder weniger als 2 Wochen vor dem Termin bei OAT eintrifft.
Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis auf eine Person übertragen, sofern diese alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung
dem Veranstalter in einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften für das noch
unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand. Bei bereits ausgestellten
Flugtickets ist eine Übertragung nicht möglich.

 

7. ANWENDBARES RECHT:

Es gelangt Schweizer Recht mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im
Zusammenhang mit dieser Dienstleistung ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht für CH-Frauenfeld, Schweiz.